|
|
![](../grafik/headline/stiftung.gif) |
|
Die "Stiftung für das Markgräflerland." ist eine rechtskräftige Stiftung des bürgerlichen
Rechts mit eigenständiger Vermögensmasse. Dieses Vermögen wird nach den Grund-
sätzen der Stiftungssatzung [ 0,9 MB] angelegt.
Die in der Satzung festgelegten Zwecke werden nur aus den Erträgen des Vermögens
verwirklicht. So bleibt das Stiftungskapital dauerhaft für die Erfüllung des Stiftungs-
zweckes erhalten.
Möglichkeiten für Ihr Engagement
![](../grafik/shim.gif)
Gründe für Ihr Stiftungs-Engagement
Sie können unserer Region etwas Gutes tun und sie dauerhaft fördern. ![](../grafik/shim.gif)
Sie schaffen ein persönliches Andenken an Nachfahren, Lebenspartner oder sich selbst.![](../grafik/shim.gif)
Sie zeigen gesellschaftliche Verantwortung. ![](../grafik/shim.gif)
Steuerliche Vorteile
Zuwendungen sind steuerlich begünstigt.![](../grafik/shim.gif)
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Zustiftungen.![](../grafik/shim.gif)
Erlass von Erbschafts- oder Schenkungssteuer möglich.
Für alle Spenden und Zustiftungen an die "Stiftung für das Markgräflerland."
erhalten Sie eine formgerechte Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim
Finanzamt. |
|