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Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen an die Stiftung.

Sie werden im Gegensatz zu den
Zustiftungen nicht dem Vermögensstock der Stiftung
zugerechnet, sondern zeitnah für satzungsmäßige Zwecke nach Ihren Weisungen
verwendet. Wird von Ihnen kein Zweck bestimmt, entscheidet der Stiftungsvorstand über
die Zweckverwirklichung.

Anlass für solche Spenden können beispielsweise runde Geburtstage, besondere
Ereignisse, Spenden statt Geschenke oder auch andere Verwendungszwecke
sein.


Spenden können in Barwerten ab 1.000 Euro erfolgen.
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