Die Stiftung

Die "Stiftung für das Markgräflerland." ist eine rechtskräftige Stiftung des bürgerlichen
Rechts mit eigenständiger Vermögensmasse. Dieses Vermögen wird nach den Grund-
sätzen der Stiftungssatzung angelegt.

Die in der Satzung festgelegten Zwecke werden nur aus den Erträgen des Vermögens
verwirklicht. So bleibt das Stiftungskapital dauerhaft für die Erfüllung des Stiftungs-
zweckes erhalten.

Möglichkeiten für Ihr Engagement

Gründe für Ihr Stiftungs-Engagement

  • Sie können unserer Region etwas Gutes tun und sie dauerhaft fördern.
  • Sie schaffen ein persönliches Andenken an Nachfahren, Lebenspartner oder sich selbst.
  • Sie zeigen gesellschaftliche Verantwortung.

Steuerliche Vorteile

  • Zuwendungen sind steuerlich begünstigt.
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Zustiftungen.
  • Erlass von Erbschafts- oder Schenkungssteuersind möglich.

Für alle Spenden und Zustiftungen an die "Stiftung für das Markgräflerland."
erhalten Sie eine formgerechte Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim
Finanzamt.

 

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