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Die "Stiftung für das Markgräflerland." ist eine rechtskräftige Stiftung des bürgerlichen
Rechts mit eigenständiger Vermögensmasse. Dieses Vermögen wird nach den Grund-
sätzen der Stiftungssatzung [ 0,9 MB] angelegt.
Die in der Satzung festgelegten Zwecke werden nur aus den Erträgen des Vermögens
verwirklicht. So bleibt das Stiftungskapital dauerhaft für die Erfüllung des Stiftungs-
zweckes erhalten.
Möglichkeiten für Ihr Engagement
Gründe für Ihr Stiftungs-Engagement
Sie können unserer Region etwas Gutes tun und sie dauerhaft fördern.
Sie schaffen ein persönliches Andenken an Nachfahren, Lebenspartner oder sich selbst.
Sie zeigen gesellschaftliche Verantwortung.
Steuerliche Vorteile
Zuwendungen sind steuerlich begünstigt.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Zustiftungen.
Erlass von Erbschafts- oder Schenkungssteuer möglich.
Für alle Spenden und Zustiftungen an die "Stiftung für das Markgräflerland."
erhalten Sie eine formgerechte Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim
Finanzamt. |
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