Die
Stiftung
Die "Stiftung für das Markgräflerland." ist eine
rechtskräftige Stiftung des bürgerlichen
Rechts mit eigenständiger Vermögensmasse. Dieses Vermögen
wird nach den Grund-
sätzen der Stiftungssatzung angelegt.
Die in der Satzung festgelegten Zwecke werden nur aus den Erträgen
des Vermögens
verwirklicht. So bleibt das Stiftungskapital dauerhaft für die Erfüllung
des Stiftungs-
zweckes erhalten.
Möglichkeiten für Ihr Engagement
Gründe für Ihr Stiftungs-Engagement
- Sie können unserer Region etwas Gutes tun und sie dauerhaft
fördern.
- Sie schaffen ein persönliches Andenken an Nachfahren, Lebenspartner
oder sich selbst.
- Sie zeigen gesellschaftliche Verantwortung.
Steuerliche Vorteile
- Zuwendungen sind steuerlich begünstigt.
- Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Zustiftungen.
- Erlass von Erbschafts- oder Schenkungssteuersind möglich.
Für alle Spenden und Zustiftungen an die "Stiftung für
das Markgräflerland." erhalten Sie eine formgerechte Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim
Finanzamt.
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