Ihr
Engagement
Ihr persönliches Engagement als Zustifter
Bei einer Zustiftung wird Ihre Zuwendung in Bar- oder Sachwerten dem
Stiftungsvermögen
dauerhaft zugerechnet. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie selbst.
Dies kann zu
Lebzeiten geschehen, aber auch im Rahmen Ihres letzten Willens.
Je nach Höhe bzw. dem Wert Ihrer Zustiftung können Sie selbst
bestimmen, wie und wo
die Erträgnisse aus Ihrer Zustiftung verwendet werden sollen.
Folgende Mindestwerte sind dabei gemäß Satzung vorgesehen:
- Zustiftungen sind bereits ab einem Betrag von 5.000 Euro möglich.
Die Verwendung
erfolgt hier gemäß den vorgegebenen Zwecken der Satzung nach
Beschluss des
Stiftungsvorstandes.
- Bei Zustiftungen ab 50.000 Euro können Sie der zweckgebundenen
Zustiftung sogar
Ihren Namen verleihen.
Zustiftungen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich dauerhaft für
Ihren Lebensraum
und die dort lebenden Menschen einzusetzen. Sie selbst können die
Zweckerfüllung
Ihrer Zustiftung persönlich erleben.
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