Ihr Engagement

Ihr persönliches Engagement als Zustifter

Bei einer Zustiftung wird Ihre Zuwendung in Bar- oder Sachwerten dem Stiftungsvermögen
dauerhaft zugerechnet. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie selbst. Dies kann zu
Lebzeiten geschehen, aber auch im Rahmen Ihres letzten Willens.

Je nach Höhe bzw. dem Wert Ihrer Zustiftung können Sie selbst bestimmen, wie und wo
die Erträgnisse aus Ihrer Zustiftung verwendet werden sollen.

Folgende Mindestwerte sind dabei gemäß Satzung vorgesehen:

  • Zustiftungen sind bereits ab einem Betrag von 5.000 Euro möglich. Die Verwendung
    erfolgt hier gemäß den vorgegebenen Zwecken der Satzung nach Beschluss des
    Stiftungsvorstandes.
  • Bei Zustiftungen ab 50.000 Euro können Sie der zweckgebundenen Zustiftung sogar
    Ihren Namen verleihen.

Zustiftungen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich dauerhaft für Ihren Lebensraum
und die dort lebenden Menschen einzusetzen. Sie selbst können die Zweckerfüllung
Ihrer Zustiftung persönlich erleben.

 

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